Dividendenbekanntmachung 2016

25
Mai
2016
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Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Leifheit Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 13.924.000,00 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre13.070.565,75 €
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: 
– Ausschüttung einer laufenden Dividende von 2,00 €
  je dividendenberechtigte Stückaktie:9.505.866,00 €
– Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,75 €
  je dividendenberechtigte Stückaktie:3.564.699,75 €
 
Gewinnvortrag853.434,25 €

Die Dividende wird vom 26. Mai 2016 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.

Nassau/Lahn, im Mai 2016

Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand


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