Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10
April
2014
AGM

Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

10.04.2014 / 15:09


Leifheit Aktiengesellschaft

Nassau/Lahn

ISIN DE0006464506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014

 

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz (‘AktG’) am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches können im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com eingesehen werden.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 beträgt 17.370.000,00 EUR.

Der folgende Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 250.525 eigene Aktien der Leifheit AG, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag bei unveränderter Höhe der Dividende je Aktie unterbreitet und vorgeschlagen, den nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 17.370.000,00 EUR wird eine Dividende von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie – das sind bei 4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.836.633,75 EUR – an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 9.533.366,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird ab dem 23. Mai 2014 ausgezahlt.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, nämlich von Herrn Karsten Schmidt, Herrn Dr. Robert Schuler-Voith, Herrn Dr. Friedrich M. Thomée sowie Herrn Helmut Zahn, sodass eine Neuwahl erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen bis auf die Frauenquote die vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2012 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis d) genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Karsten Schmidt, Penzberg,
Vorstandsvorsitzender der Ravensburger AG mit Sitz in Ravensburg

b)

Dr. Robert Schuler-Voith, München,
Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München

c)

Dr. Friedrich M. Thomée, Ascona/Schweiz,
Geschäftsführender Gesellschafter der Thomée Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg

d)

Helmut Zahn, Starnberg,
Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Helmut Zahn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Herr Dr. Friedrich M. Thomée qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

Die vorgeschlagenen Personen sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Herr Karsten Schmidt hat kein anzugebendes Mandat.

b)

Herr Dr. Robert Schuler-Voith war bis 14. Februar 2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen.

c)

Herr Dr. Friedrich M. Thomée hat kein anzugebendes Mandat.

d)

Herr Helmut Zahn ist
* Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flossbach von Storch AG, Köln,
* Beiratsmitglied der Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG, Oppenweiler,
* Beiratsmitglied der Finanzchef24 GmbH, München,
* Beiratsmitglied der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.a.r.l., Luxemburg.
Bis 14. Februar 2013 war Herr Helmut Zahn Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten in für die Wahlentscheidung relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG beteiligten Aktionär:

*

Herr Dr. Robert Schuler-Voith ist unmittelbar und mittelbar beherrschender Gesellschafter der Home Beteiligungen GmbH sowie deren Geschäftsführer. Die Home Beteiligungen GmbH hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Leifheit AG. Herr Dr. Robert Schuler-Voith steht deshalb in geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

*

Herr Helmut Zahn ist Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH. Er steht deshalb ebenfalls in geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.000.000 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 250.525 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden (‘Anmeldung’) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (‘Nachweis’). Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (‘Nachweis’) erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 1. Mai 2014 (somit 1. Mai 2014, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge.

Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h., Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 15. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

 

Leifheit AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

oder per Telefax an: +49 69 12012-86045
oder per E-Mail an:

Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug für Ihre Eintrittskarte.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.

Darüber hinaus kann ein Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:

 

Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn

oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an:

Diese Adresse (einschließlich Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform und sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem der Versammlungsleiter die Generaldebatte schließt. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung enthält ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Informationen.

Darüber hinaus kann das Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:

 

Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn

oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an:

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, senden bitte das ausgefüllte Formular – bis Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingehend – an die vorgenannte Adresse.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (‘Briefwahl’) abgeben. Hierzu steht ebenfalls das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.

Darüber hinaus kann das Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:

 

Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn

oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an:

Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen eventuellen Widerruf der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen zu.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Rechtsträger können sich der Briefwahl bedienen.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 22. Februar 2014) Inhaber des Mindestaktienbesitzes ist/sind.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 21. April 2014, 24:00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu senden:

 

Leifheit AG
Der Vorstand
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

 

Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn

oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an:

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).

Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.leifheit-group.com zur Verfügung.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich unter hauptversammlung.leifheit-group.com auf der Internetseite der Gesellschaft.

 

Nassau/Lahn, im April 2014

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand


top
5

Suchvorschläge