Dividendenbekanntmachung 2015

21
Mai
2015
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Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 21. Mai 2015 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 eine Dividende von 1,80 € je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten.

Die Dividende wird vom 22. Mai 2015 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.

Nassau/Lahn, im Mai 2015

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand


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