Aktienrückkaufprogramm 2024

Am 2. Mai 2024 hat der Vorstand der Leifheit AG ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 8,5 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen. Mit dem Aktienrückkaufprogramm sollen die Aktionäre über die Dividende hinaus an der guten Liquiditätssituation der Gesellschaft teilhaben.

Der Vorstand macht dabei von der am 30. September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand der Leifheit AG das Aktienrückkaufprogramm 2024 jederzeit aussetzen und gegebenenfalls wieder aufnehmen oder vorzeitig beenden.

Die Leifheit AG hat die Bedingungen des Programms vor Beginn am 14. Mai 2024 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gegeben. Der Rückkauf startete am 15. Mai 2024.

Ankündigungen

Wöchentliche Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 finden Sie hier:

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