CLEAN TWIST
Bundesgerichtshof bestätigt das CLEAN TWIST Patent der Leifheit AG.
Nassau, 31.08.2018 – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 28. August 2018 den deutschen Teil des europäischen Patentes EP 1 890 583 B1 der Leifheit AG final bestätigt und eine dagegen gerichtete Nichtigkeitsklage in letzter Instanz abgewiesen (Aktenzeichen: X ZR 105/16). Zuvor hatte die Leifheit AG, vertreten durch die Patentanwälte Bungartz und Christophersen sowie die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle (beide Köln) bereits in letzter Instanz die Gerichtsverfahren wegen Verletzung des Patents in Deutschland und in Österreich gewonnen.
Der Schutzbereich des Patents bezieht sich auf ein Wischsystem mit einem in einem Wischwasserbehälter drehbar gelagerten Trocknungssieb und einem Wischer, der zum Trocknen des Wischkopfes eine Antriebskraft auf das Sieb überträgt. Das System wird von der Leifheit AG seit 2006 als Leifheit CLEAN TWIST System erfolgreich vertrieben. Bei den CLEAN TWIST Systemen handelt es sich um Produkte für die schonende und nebelfeuchte Reinigung von Parkett und Laminat. Die patentierte Schleudertechnologie im Stiel ermöglicht das einhändige Ausschleudern ohne Bücken und ohne die Hände in das Schmutzwasser eintauchen zu müssen. Die Schleudermechanik von Leifheit liegt im Inneren des Stiels: Durch Druck auf den Stiel wird der in dem drehbaren Sieb angeordnete Wischkopf in Rotation versetzt, wodurch Wasser und Schmutz mit minimalem Kraftaufwand aus dem Wischbezug oder dem Wischmop herausgeschleudert werden. Durch wiederholtes Drücken kann der Feuchtigkeitsgrad individuell bestimmt werden und ermöglicht so eine optimale Dosierung der Feuchtigkeit.
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